Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Peter Scheller - Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

Gut beraten, ist schon gewonnen.

Sie sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater und suchen Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Finanzbehörden, z.B. bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren.

Sie sind Rechtsanwalt und runden Ihr eigenes Leistungsangebot zu speziellen, steuerlichen Fragen – im In- und Ausland – ab.

Sie sind Unternehmensvertreter und minimieren durch das Hinzuziehen meiner Expertenmeinung Ihr Haftungsrisiko als Geschäftsführer.

Sie suchen Unterstützung in speziellen, steuerlichen Fragen, z.B. Auslandsaktivitäten, grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, internationalen Mitarbeiterversendungen u.v.m.

Ich begleite und berate Sie und Ihr Expertenteam, „wenn es knifflig wird“.

Aktuelle Beiträge

Das große Missverständnis: Die 183-Tage-Regelung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Wer seinen Lebensmittelpunkt zwischen Deutschland und den USA aufteilt, geht häufig davon aus, dass die steuerliche Ansässigkeit vor allem von der Zahl der Aufenthaltstage abhängt. Besonders verbreitet ist die Vorstellung, dass bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt in Deutschland keine deutsche Steuerpflicht entstehen könne. Das ist so nicht richtig.

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Auslandsentsendung: In welchem Staat bin ich steuerlich ansässig?

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Gerade bei längerfristigen Entsendungen ist die Antwort nicht immer eindeutig. Ein Arbeitnehmer kann weiterhin eine Wohnung in Deutschland besitzen, zugleich aber im Ausland leben und arbeiten. Unter Umständen betrachten dann beide Staaten die Person nach ihrem jeweiligen nationalen Steuerrecht als ansässig.

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Assignment Abroad: In which country am I tax resident?

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Particularly in the case of longer-term assignments abroad, the answer is not always straightforward. An employee may continue to have a home in Germany while living and working abroad. In such cases, both countries may regard the individual as tax resident under their respective domestic laws.

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Ferienimmobilie in Spanien über eine S.L.

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Viele Deutsche erwerben eine Ferienimmobilie in Spanien nicht unmittelbar, sondern über eine spanische Kapitalgesellschaft. Häufig handelt es sich dabei um eine Sociedad de Responsabilidad Limitada, kurz S.L. Sie ist in ihrer Grundstruktur mit einer deutschen GmbH vergleichbar.

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von Peter Scheller (Kommentare: 0)