Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Umsatzsteuer: Wohnungseigentümergemeinschaft als Wiederverkäufer

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Seit dem 1. Januar 2021 kommt es zu Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf Telekommunikationsdienstleistungen (sogenanntes Reverse Charge Verfahren). Danach schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft kommt es allerdings nur, wenn der Leistungsbezieher ein Wiederverkäufer ist. Es stellte sich die Frage, ob Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Wiederverkäufer sind.

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