Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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INCOTERMS 2020 – Was können sie leisten und was nicht?

von Administrator (Kommentare: 0)

INCOTERMS sind im internationalen Handel gebräuchliche formularmäßige Lieferbedingungen, die seit 1936 durch International Chamber of Commerce in Paris gesetzt und in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Sie haben keine Gesetzesrang, haben aber dennoch einen hohen Stellenwert im grenzüberschreitenden Warenverkehr.

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