Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Es kommt häufig vor, dass bei zollrechtlichen Pflichtverstößen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gegen das Logistikunternehmen festgesetzt werden. Diese betreffen in der Regel den Einfuhrvorgang des Kunden, für den zollrechtliche Anmeldungen vorgenommen werden. Schon in der Rechtssache DSV Road hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 dem beauftragten Logistikunternehmen den Abzug der EUSt als Vorsteuer versagt. In der Folge hat es weitere Urteile des EuGH und deutscher Finanzgericht gegeben, die alle den Vorsteuerabzug versagen.

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Umsatzsteuer: Rechnung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung stellt eine formelle Anforderung des Umsatzsteuerrechts dar. Sofern die Rechnung fehlerhafte Angaben enthält oder geforderte Angaben fehlen, können sich hieraus erhebliche Nachteile für den Rechnungsaussteller und vor allem den Rechnungsempfänger ergeben. Dieses eigentlich so einfache Regelungsgebiet erweist sich in der Praxis häufig als "Minenfeld". Aus diesem Grund müssen sich deutsche Finanzgerichte und der Europäische Gerichtshof regelmäßig mit Fragen aus diesem Bereich beschäftigen. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs.

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BFH: Vorsteuerabzug bei einer Holding und Organschaft

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

BFH: Vorsteuerabzug bei einer Holding und Organschaft

Mit Urteil vom 19. Januar 2016 (XI R 38/12) hat der Bundesfinanzhof in zwei wesentlichen Fragen zum Umsatzsteuerrecht Stellung bezogen. Dabei ging es einerseits um die Frage, ob eine so genannte Führungsholding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt, Vorsteuerbeträge, …

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Umsatzsteuerbetrug: Unwissen schützt vor Strafe nicht!

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Umsatzsteuerbetrug: Unwissen schützt vor Strafe nicht!

Grundsätzlich führen Steuerhinterziehung und Umsatzsteuerbetrug bei Aufdeckung immer zu außerordentlich nachteiligen Folgen. Unternehmen müssen mit Steuernachforderungen, Zinsen und Bußgeldern rechnen. Geschäftsführer oder andere Mitarbeiter sehen Strafverfahren ins Auge. Eine neue Dimension steuerlichen Risikopotentials eröffnet jetzt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom … 

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