Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Erledigung bei der Ausfuhr

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Im Standardfall ist die Ausfuhr elektronisch über ATLAS-Ausfuhr anzumelden. Das Ausfuhrverfahren wird nach Rückmeldung der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) an die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) durch den Ausgangsvermerk erledigt. Dieser wird dem Anmelder elektronisch übermittelt. Sofern diese Rückmeldung nicht erfolgt, muss ein Nachforschungsverfahren eingeleitet werden. Der Ausgangsvermerk ist neben der Handelsrechnung der wesentliche Nachweis für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer.

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„Ohne USt“ nicht gleich „Ohne USt“

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

verpachtung, vGA	| Hinterlasse einen Kommentar „Ohne USt“ nicht gleich „Ohne USt“

Häufig werden Leistungen ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Hierfür gibt es zwei Gründe: Entweder eine Leistung ist nicht steuerbar oder sie ist steuerbefreit. Weshalb spielt es eine Rolle, die beiden Dinge sauber voneinander zu trennen? Es wird doch beides ohne Umsatzsteuer abgerechnet. Um … 

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