Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Technologieförderung und Auslandsgesellschaften

von Peter Scheller

Technologieförderung und Auslandsgesellschaften

Häufig gehen innovative Projekte in Unternehmen auch mit einer gewissen internationalen Ausrichtung einher. Damit stellt sich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher keine ausländischen Niederlassungen haben, die Frage, in welchem Land mit dem Auslandsengagement begonnen werden soll. Bei Durchführung geförderter Forschungs- und Entwicklungsprojekte können Auslandsengagements Vor- und Nachteile haben. Das Zusammenwirken einer unüberschaubaren Anzahl von Fördermöglichkeiten mit den vielfältigen Möglichkeiten von Auslandsengagements scheinen dabei manchmal genauso mysteriös wie interstellare Nebel.

Bezeichnenderweise wird der Steuerberater als erstes nach dem bestmöglichen Steuerregime im Ausland befragt. Meist geht es dabei vorrangig um den niedrigen Steuersatz in diesem oder jenem Land. Dies Frage ist einfach zu beantworten. Eigentlich kann sich diese jeder durch eine einfach Recherche im Internet selbst beantworten. Damit hat man aber hinsichtlich der Beantwortung der Frage, in welchem Land man sich engagieren will, wenig gewonnen.

Die wirklich entscheidenden Fragen stellen sich für ein innovatives Unternehmen doch auf ganz anderem Gebiet; beispielsweise:

  • Wo werden die wesentlichen Zukunftsmärkte für meine zu entwickelnden Produkte oder Dienstleistungen liegen?
  • Wo kann ich am besten qualifiziertes Personal für meine Geschäftstätigkeit und F&E-Projekte finden?
  • Wo gibt es gute Möglichkeiten, mit Universitäten oder Forschungseinrichtungen zu kooperieren?
  • Eröffnet mir ein Auslandsengagement zusätzliche Finanzierungsquellen?
  • Kann ich gewisse Unternehmenstätigkeiten oder Projekte in einem bestimmten Land kostengünstiger oder effizienter durchführen als in anderen?
  • Bieten andere Staaten im Technologiebereich zusätzliche Fördermöglichkeiten?
  • Wie sieht es mit dem Schutz meines geistigen Eigentums und meiner Geschäftsgeheimnisse im jeweiligen Land aus?
  • Wo sind administrative Hürden für das, was ich vorhabe, zu hoch?
  • Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen in speziellen Ländern, die meine geschäftlichen Pläne fördern oder behindern?

Manchmal spielen aber auch profan anmutende Frage wie die nach der verkehrstechnischen Erreichbarkeit eines Auslandsstandortes oder sprachlichen Barrieren eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Erst wenn vorgenannte Fragen geklärt sind, sollte man sich mit steuerlichen Themen beschäftigen. Aber auch hier springt die Frage nach Niedrig- oder Hochsteuerländern häufig zu kurz. Es wird vielfach übersehen, dass Staaten erhebliche steuerliche Förderungen für F&E-Aktivitäten anbieten. Von den fünf größten Volkswirtschaften der EU bietet nur Deutschland keine entsprechende steuerliche Förderung. Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien offerieren steuerliche Fördermaßnahmen unterschiedlicher Art. Durch die Presse geisterten gerade die Mitteilung zur britischen Patent Box. Wenn ein innovatives Technologieunternehmen entsprechende Fördermaßnahmen nutzen kann, kann sich ein Hochsteuerland schnell in eine Fast-Steueroase verwandeln.

Erst wenn man die vorgenannten Rahmenbedingungen überschlägig geprüft hat, kommt man zu den eigentlichen steuerlichen Fragestellungen. Aber selbst dann ist die Frage nach der laufenden Besteuerung zu kurz gegriffen; die Zahl der Fragestellungen bleibt vielschichtig.

  • Wahl der Rechtsform: Auslandstochter in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft oder unselbständige Niederlassung
  • Steuern der Gründung und andere Gründungskosten
  • Steuerliche Berücksichtigung von Anlaufverlusten
  • Steuerliche Auswirkungen des Transfers immaterieller Wirtschaftsgüter vom In- in das Ausland: Die damit einhergehenden steuerliche Risiken sind insbesondere bei innovationsstarken Technologieunternehmen nicht zu unterschätzen
  • Steuersätze: Diese können, je nach Art des Auslandsengagements, sehr unterschiedlich sein
  • Bemessungsgrundlage: Häufig ist in Staaten mit niedrigen Steuersätzen der Betriebsausgabenabzug eingeschränkter als in Deutschland
  • Möglichkeit von Verlustvor- und -rückträgen
  • Steuerliche Behandlung der Eigen- oder Fremdkapitalfinanzierung durch Gesellschafter oder verbundene Unternehmen
  • Besteuerung von Dividenden, Zinsen, Lizenzen
  • Anrechnung ausländischer Steuern
  • Steuerliche Konsequenzen bei Liquidation oder Veräußerung
  • Verrechnungspreisbestimmungen und Dokumentationserfordernisse im In- und Ausland
  • Lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen bei Arbeitnehmerentsendung
  • Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungsbeziehungen in der Unternehmensgruppe und mit Dritten
  • Besondere steuerliche Herausforderungen bei der Unternehmensnachfolge

Die Liste ist nicht vollständig und je nach Fallgestaltung fast beliebig erweiterbar.

Fazit: Ein Auslandsengagement erfordert immer eine sorgfältige Analyse und Planung, will man unnötige Risiken vermeiden und die optimale Lösung finden.

Hinweise:

(1) Die Gründung einer Auslandsgesellschaft aus rein steuerlichen Gründen ist in der Regel schon aus Gründen der damit einhergehenden Zusatzkosten der Gründung und des laufenden Unterhalts unsinnig. Außerdem bergen solche Konstruktionen immer erhebliche steuerliche Risiken.

(2) Die Einbindung ausländischer Tochtergesellschaften in nationale Förderprogramme ist meist wenig attraktiv, weil Bund oder Länder in der Regel den Auslandanteil nicht fördern. Anders sieht es aber aus, wenn man mit ausländischen Unternehmen im Rahmen eines Joint Ventures oder auch anderen Partnern wie Universitäten, Forschungseinrichtungen etc. eng kooperiert. Für Gemeinschaftsprojekte dieser Art stehen eine Vielzahl von EU-Fördertöpfen zur Verfügung.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.fotalia.com

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