Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Der Außendienstmitarbeiter als ständiger Vertreter nach deutschem und österreichischem Recht

von Peter Scheller

Der Außendienstmitarbeiter als ständiger Vertreter nach deutschem und österreichischem Recht

Der Außendienstmitarbeiter im Ausland verursacht häufig unerwartete Steuerfolgen für den Arbeitgeber. Dieser kann einen ständigen Vertreter darstellen, was zur Steuerpflicht des Unternehmens im Ausland führen kann. Dr. Katharina Moser aus Wien und Peter Scheller behandeln in ihrem Artikel in  Internationale Wirtschaftsbriefe (IWB), Heft 11/2016, Seite 393 die steuerliche Situation in Österreich und in Deutschland.

Folgendes wird im Artikel untersucht:

Der ständige Vertreter war im internationalen Steuerrecht lange die materiell niedrigste Eingangsstufe, um in einem anderen Staat steuerpflichtig zu werden. Das hat sich mit der Einführung der sog. Dienstleistungsbetriebsstätte geändert, weil ihre Begründung noch geringere Anforderungen stellt. Dennoch bleiben die ständigen Vertreter das „heiße Eisen“ im Zusammenhang mit der Begründung einer ausländischen Steuerpflicht. Das in der Praxis auftretende Problem ist, dass die Begründung einer Steuerpflicht im Ausland häufig übersehen wird. Das liegt einerseits daran, dass in der unternehmerischen Praxis das Konzept des ständigen Vertreters überhaupt nicht bekannt ist. Schwierigkeiten bereitet aber auch, dass Finanzverwaltungen entsprechende Begriffe unterschiedlich auslegen. In diesem Artikel stellen wir die unterschiedlichen Ansätze der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung dar.

Autoren: Peter Scheller, Hamburg und Dr. Katharina Moser, Wien, www.tangaroa-beratung.at

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